Bildungsurlaub
Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz.Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Bei der Fortbildung muss es sich um eine nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung handeln. Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Dei Anerkennung unserer bildugnsmaßnahmen ist auch für andere bundesländer möglich.
Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen.
| Buchungsstatus | Titel | Beginn | Ort | Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Die SchUM-Stätten am Rhein. Eine Zeitreise - Bildungswoche |
Mo. 12.04.2027,
9.00 Uhr |
vhs, Willy-Brandt-Ring 11, 1.09 | C02.120 |